Reklamationsabwicklung DOA (Dead on Arrival)
Reklamationsabwicklung für während des Transports abgestorbene Korallen (DOA-Regelung)
Trotz größter Sorgfalt bei Verpackung und Versand kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass eine Koralle den Transport nicht überlebt. In diesem Fall gilt folgende freiwillige DOA-Regelung:
1. Kontrolle bei Ankunft
Bitte überprüfen Sie Ihre Lieferung unmittelbar nach Zustellung. Abgestorbene oder beschädigte Korallen müssen innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt dokumentiert werden.
2. Fotodokumentation
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Die Tiere sind in den ungeöffneten Transportbeuteln oder -behältern zu fotografieren.
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Zusätzlich ist eine Detailaufnahme der betroffenen Koralle erforderlich (außerhalb des Beckens, vor neutralem weißen Hintergrund, bei normalem Tageslicht).
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Sollten mehrere Tiere betroffen sein, bitten wir um eine Übersichtsaufnahme aller betroffenen Korallen.
⚠️ Ohne entsprechende Bilder innerhalb der genannten Frist ist eine Reklamationsbearbeitung leider nicht möglich.
3. Beschädigte Verpackung
Bitte lassen Sie eine sichtbar beschädigte Transportbox oder Verpackung bei der Entgegennahme durch den Zusteller schriftlich bestätigen.
4. Meldefrist
Reklamationen müssen uns innerhalb von 24 Stunden nach Zustellung telefonisch, per WhatsApp oder per E-Mail gemeldet werden. Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
5. Abholung vor Ort
Bei Selbstabholung entfällt jegliches Recht auf Reklamation im Rahmen dieser DOA-Regelung.
6. Art der Erstattung
Bei berechtigter Reklamation erhalten Sie:
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entweder den Kaufpreis der betroffenen Koralle in Form eines Shop-Gutscheins,
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oder, sofern möglich, ein Ersatztier, das Ihrer nächsten Bestellung beigelegt wird.
Nebenkosten wie Versandkosten sind ausgeschlossen. Eine Rückzahlung des Kaufpreises ist nicht vorgesehen.
Gesetzliche Rechte
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Gewährleistungsrechte
Diese DOA-Regelung ist ein freiwilliger Zusatzservice.
Unabhängig davon stehen Ihnen selbstverständlich die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 433 ff. BGB zu.
Nach § 90a BGB gelten Tiere zwar nicht als Sachen, werden jedoch im Hinblick auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wie Sachen behandelt.
Diese Rechte werden durch unsere Bedingungen weder eingeschränkt noch ausgeschlossen. -
Widerrufsrecht
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht für lebende Tiere kein Widerrufsrecht.
Bitte beachten Sie daher, dass bei Bestellungen von Korallen und anderen lebenden Tieren kein Rückgaberecht nach den Regeln des Fernabsatzgesetzes besteht.
Davon unberührt bleibt selbstverständlich Ihr Anspruch auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.